Ein Flug fällt aus oder hebt Stunden zu spät ab, und schon ist die Urlaubsfreude dahin. Die gute Nachricht: Innerhalb der EU schützt dich die Fluggastrechteverordnung deutlich besser, als viele Reisende glauben. Wichtig ist nur, dass du deine Ansprüche kennst und sie richtig geltend machst.

Wann dir eine Entschädigung zusteht
Die Verordnung gilt für alle Flüge, die in der EU starten, sowie für Flüge einer EU-Airline, die in der EU landen. Bei großer Verspätung am Ziel, ab drei Stunden, kann eine Ausgleichszahlung fällig werden. Die Höhe richtet sich nach der Entfernung:
- Bis 1500 Kilometer: 250 Euro
- 1500 bis 3500 Kilometer: 400 Euro
- Über 3500 Kilometer: 600 Euro
Auch bei Annullierung ohne rechtzeitige Vorwarnung und bei Überbuchung greifen diese Beträge. Es geht um dein Geld, nicht um Gutscheine.
Was bei außergewöhnlichen Umständen gilt
Kein Anspruch besteht, wenn die Airline nachweist, dass höhere Gewalt im Spiel war. Dazu zählen etwa Unwetter, Streiks der Flugsicherung oder Sicherheitsrisiken. Ein technischer Defekt am Flugzeug gilt dagegen meist nicht als außergewöhnlich, hier lohnt es sich, hartnäckig zu bleiben.
Deine Rechte am Flughafen
Unabhängig von der Entschädigung hast du ab einer gewissen Wartezeit Anspruch auf Betreuung. Dazu gehören Getränke, Mahlzeiten und bei Bedarf eine Hotelübernachtung samt Transfer. Fordere diese Leistungen aktiv ein und hebe alle Belege auf, falls du Essen oder Übernachtung selbst zahlen musst.
So sicherst du deine Ansprüche
- Lass dir die Verspätung oder Annullierung am Schalter schriftlich bestätigen.
- Notiere die genaue Ankunftszeit am Zielort, sie ist entscheidend.
- Fotografiere Anzeigetafeln und sammle Bordkarten und Belege.
- Frage nach dem Grund der Verspätung und schreibe ihn dir auf.

Ansprüche durchsetzen
Wende dich zuerst direkt an die Airline, am besten schriftlich mit Flugnummer, Datum und deiner Forderung. Setze eine Frist von zwei bis vier Wochen. Reagiert die Fluggesellschaft nicht oder lehnt sie ab, kannst du dich an die zuständige Schlichtungsstelle wenden. Sie prüft kostenlos und vermittelt. Alternativ übernehmen Fluggasthelfer-Portale den Fall gegen eine Erfolgsprovision, das ist bequem, kostet aber einen Teil der Summe.
Deine Ansprüche verjähren nicht sofort, in Deutschland hast du in der Regel bis zu drei Jahre Zeit. Trotzdem gilt: Je frischer der Fall, desto leichter der Nachweis. Wer ruhig bleibt, sauber dokumentiert und freundlich, aber bestimmt auftritt, bekommt am Ende meist genau das, was ihm zusteht.